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   BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92   

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https://dejure.org/1993,3771
BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92 (https://dejure.org/1993,3771)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92 (https://dejure.org/1993,3771)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 2 BvR 1171/92 (https://dejure.org/1993,3771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Immobiliarvollstreckungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92
    Unzureichend begründet ist die Verfassungsbeschwerde auch insoweit, als die Beschwerdeführerin bemängelt, daß das Oberlandesgericht die Rechtsverbindlichkeit der vollstreckungsbeschränkenden Vereinbarung in Frage gestellt habe, denn insoweit läßt die Beschwerdebegründung auch nicht ansatzweise die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hervortreten (vgl. BVerfGE 4, 1 [5]; 78, 320 [329]; 80, 137 [150]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92
    Weder hat es seiner Verpflichtung zuwidergehandelt, der Vollstreckungsschuldnerin effektiven Rechtsschutz gegen die unverhältnismäßige Verschleuderung ihres Grundvermögens zu gewähren (vgl. BVerfGE 24, 367 [401]; 35, 348 [361 f.]; 37, 132 [141, 148]; 46, 325 [334]; 49, 220 [225]; 51, 150 [156]), noch hat es deren Anspruch auf ein faires Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; 46, 325 [334 f.]; 49, 220 [225]; 51, 150 [156]) außer acht gelassen.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92
    Weder hat es seiner Verpflichtung zuwidergehandelt, der Vollstreckungsschuldnerin effektiven Rechtsschutz gegen die unverhältnismäßige Verschleuderung ihres Grundvermögens zu gewähren (vgl. BVerfGE 24, 367 [401]; 35, 348 [361 f.]; 37, 132 [141, 148]; 46, 325 [334]; 49, 220 [225]; 51, 150 [156]), noch hat es deren Anspruch auf ein faires Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; 46, 325 [334 f.]; 49, 220 [225]; 51, 150 [156]) außer acht gelassen.
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Ob es bei Grundrechtsbeeinträchtigungen generell einer abweichenden Betrachtung bedarf, weil es mit dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist, wenn der Zuschlagsbeschluss nicht in jeder Richtung auf seine Verfassungsmäßigkeit durch die Gerichte geprüft wird und der Betroffene mit späterem Vorbringen ausgeschlossen wird (vgl. die abweichende Meinung des Richters Dr. Böhmer zur Begründung des Beschlusses BVerfGE 49, 220 ff., S. 240 ff.; anders BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993, 2 BvR 1171/92, dokumentiert bei JURIS), kann hier dahin stehen.
  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

    Die grundsätzliche Nichtberücksichtigung von dem Vollstreckungsgericht erst nach Zuschlagserteilung bekannt gewordenen Tatsachen bei einer Entscheidung, die die (Nicht-)Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses zum Gegenstand hat, ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1993 - 2 BvR 1171/92 -, juris, Rn. 6).
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